Selbst- und Fremdsperre

Seit August 2021 gibt es für Betroffene, durch das Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV), die Möglichkeit zu einer deutschlandweiten Spielersperre.
Die Selbst- oder Fremdsperre erfolgt über das bundesweite und spielformübergreifende Spielersperrsystem OASIS.

Selbstsperre

Die Selbstsperre kann direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, welches für die zentrale Sperrdatei OASIS zuständig ist, beantragt werden.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Fremdsperre

Die Fremdsperre können unter anderem Angehörige direkt beim Regierungspräsidium Darmstadt, welches für die zentrale Sperrdatei OASIS zuständig ist, beantragen.
Dem Antrag müssen zum Beispiel Unterlagen wie Mahnungen, Pfändungsbeschluss, Privatinsolvenz oder ähnliches in Kopie beigefügt werden. Diese dienen der Überprüfung der Glaubwürdigkeit des Antrages. Ferner wird die zu sperrende Person vor Eintragung in die Sperrdatei um Stellungnahme gebeten.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.