Fachstelle für Sucht und Suchtprävention 
Stiftung Edith Stein
Am Capitol 4
49661 Cloppenburg

 

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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzurteil zum staatlichen Glücksspielmonopol im März 2006 entschieden, dass das staatliche Monopol für Sportwetten nur zulässig ist, wenn die Glücksspielprävention einen entsprechenden Stellenwert zuerkannt bekommt. Der Spielbetrieb sei konsequent an den Zielen der Suchtprävention und des Spielerschutzes auszurichten. Im Staatsvertrag Glücksspielwesen vom Dezember 2006, der ab 01.01.2008 für mindestens vier Jahre gilt, haben diese Aspekte eine entsprechende Berücksichtigung gefunden. In Niedersachsen wurden 24 Präventionsfachkräfte für den Bereich der Glücksspielsucht eingestellt. Die Präventionsfachkraft der Stiftung Edith Stein kümmert sich mit einer halben Stelle um die Landkreise Cloppenburg und Vechta.


Angebot der Fachstelle für Glücksspielsucht:

Prävention:


- Informations- und Aufklärungskampagnen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Schulprojekte
- Aufklärung der Jugend
- Stärkung der persönlichen Lebenskompetenzen
- Projektentwicklung und -betreuung
- Multiplikatorenschulung

- Konzeptentwicklung
- Fortbildungen /Weiterbildung

 

Beratung:
 

- Erst- und Informationsgespräch
- Vermittlung an Schuldnerberatung
 - Vermittlung in Selbsthilfegruppen
 - Vermittlung in ambulante oder stationäre Therapie
- Verantwortungsbewusster Umgang mit dem Glücksspiel